Haus- & Badeordnung
I. Allgemeines
- Die Freibadanlage des Schwimmvereins Naturfreibad Eystrup e.V. ist für Besucher und Vereinsmitglieder gleichermaßen ein Ort der sportlichen Betätigung, sowie der geselligen Begegnung von Jung und Alt und dient der Erholung und Gesunderhaltung. Die Benutzung der Einrichtungen in der Freibadanlage steht allen Besuchern und Mitgliedern gleichermaßen zu.
Das Naturfreibad umfasst den Schwimmbereich, sowie deren Nebenanlagen, dazu gehört der Strandbereich, die Liegewiesen und alle zum Betrieb dienenden Einrichtungen, einschließlich der Geländeflächen außerhalb der Umzäunung, die im Eigentum des Schwimmvereins Naturfreibad Eystrup e.V. stehen oder ihm zur Nutzung überlassen wurden.
Wir möchten, dass sich unsere Besucher und Mitglieder im Naturfreibad wohlfühlen.
Auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit ist deshalb im gesamten Badbereich zu achten.
II. Zweck der Haus- und Badeordnung (HBO)
- Die Haus- und Badeordnung (HBO) regelt die Benutzung der Naturfreibadanlage und dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Freibades. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse aller Badegäste.
- Die HBO ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennen alle Badegäste die HBO, sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Die Vorstandschaft, deren Beauftragten und das Aufsichtspersonal des Naturfreibades übt allen Badegästen gegenüber, das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die HBO verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Naturfreibades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
III. Badegäste
- Die Benutzung des Naturfreibades steht allen frei. Der Zutritt in den Badbereich ist Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel (Drogen/Alkohol) stehen, an Hautkrankheiten oder offenen Wunden leiden bzw. Verbände tragen.
- Tiere und Haustiere insbesondere Hunde dürfen nicht mit ins Naturfreibad genommen werden.
- Kinder unter zehn Jahren dürfen das Naturfreibad nur in Begleitung Erwachsener betreten, denen dort die Aufsichtspflicht über die Kinder obliegt. Die Richtlinie des Bundesverbandes “öffentliche Bäder“ sehen vor, dass Kinder ab 10 Jahren allein oder auch mit gleichaltrigen Freunden ins Freibad dürfen, wenn sie gute Schwimmer sind und sich im Gewässer auskennen. Der Rettungsschwimmer ist keine Aufsichtsperson für ihr Kind. Er soll Menschen vor dem Ertrinken retten und darauf achten, dass die Baderegeln im Naturfreibad eingehalten werden.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, Nichtschwimmer/innen, Menschen mit geistiger Behinderung sowie Menschen, die an Anfallskrankheiten leiden, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer mindestens 18 Jahre alten verantwortlichen Person gestattet.
IV. Eintritt
- Der Zugang und die Benutzung des Naturfreibades, ist Mitgliedern (auch Kindern) mit jeweils gültigem Mitgliedsausweis, Besuchern mit gültiger Saisonkarte oder Zehnerkarte, sowie Tagesbesuchern nach Eintrittsbezahlung an der Kasse gestattet.
- Kinder bis sechs Jahre, sowie Inhaber einer Ehrenamtskarte, haben freien Eintritt.
- Die Mitarbeiter des Naturfreibades sind berechtigt, sich beim Einlass den Personalausweis oder eine andere Legitimation vorlegen zu lassen.
- Bereits bezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet.
- Mitglieder erhalten kostenlos einen Mitgliedsausweis. Der Verlust eines Mitgliedsausweises ist umgehend zu melden und wird sofort gesperrt. Gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10 € wird ein neuer Mitgliedsausweis zur nächsten Badesaison ausgestellt. Bei einer missbräuchlichen Verwendung der Mitgliedsausweise, insbesondere durch die Weitergabe an Nichtmitglieder, kann der Ausweis eingezogen werden. Die Missachtung der Zugangsberechtigung kann zum Ausschluss aus dem Schwimmverein Naturfreibad Eystrup e.V. führen.
- Die Vorstandschaft entscheidet in bestimmten Fällen den Zugang und die zeitliche Benutzung des Naturfreibades bei sportlichen oder sonstigen Anlässen.
V. Betriebs- und Badezeiten
- Die Öffnungszeiten sind im Schaukasten durch Aushang bzw. auf der Internetseite bekannt gegeben.
- Die Öffnungszeiten des Kiosks und des Imbisses sind nicht gleich die Öffnungszeiten des Naturfreibades.
- Die Vorstandschaft kann bei starkem Besuch oder aus anderen Gründen (Unfall, Gewitter) allgemein oder für bestimmte Bereiche die Badezeiten einschränken. Bei besonderen Anlässen (Veranstaltungen usw.) oder Krankheit der Badeaufsicht können die Badezeiten verlängert oder verkürzt bzw. bestimmte Bereiche von der HBO entbunden werden.
- Den Badegästen steht keine Entschädigung für den Fall zu, falls das Naturfreibad aus irgendeinem Grund geschlossen werden musste.
- Die Badezeiten schließen das Aus- und Ankleiden ein.
- Der Einlass in das Naturfreibad ist eine halbe Stunde vor Badeschluss.
- Die Damen- und Herrenduschen schließen eine halbe Stunde vor Badeschluss.
VI. Haftung
- Die Badegäste benutzen das Naturfreibad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Naturfreibades abgestellten Kraftfahrzeuge und Fahrräder. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Die Rettungsschwimmer sind keine Aufsichtspersonen für Kinder und ersetzen auch nicht die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter. Der Rettungsschwimmer hat die Aufgabe, Menschen vor dem Ertrinken zu retten und darauf zu achten, dass die Baderegeln im Naturfreibad Eystrup eingehalten werden. Erziehungsberechtigte oder deren Vertreter haften für ihre Kinder.
- Mitglieder die sich mit ihrem Schlüssel außerhalb der Öffnungszeiten Zugang zum Naturfreibad verschaffen um zu Baden oder zu Schwimmen, ist nur in Begleitung einer 2 Person erlaubt und geschieht grundsätzlich auf eigener Gefahr. Bei Unfällen und sonstigen Schäden haftet der Schwimmverein Naturfreibad Eystrup e.V. nicht.
- Für den Verlust von abgestellten Fahrrädern, Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nicht. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Geld oder Wertgegenstände und abgelegte Kleidung selbst dann, wenn sie in einem Garderobenschrank eingeschlossen ist.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Schließfaches werden keine Verwahrungsverpflichtungen begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es bei der Benutzung von Garderobenschränken und Schließfächern insbesondere diese zu schließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
VII. Badbenutzung und Verhalten im Naturfreibad
- Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
- Der gesamte Schwimmbereich steht den Besuchern und Mitgliedern nur auf eigener Gefahr zur Verfügung
- Nichtschwimmer/innen und Schwimmer/innen, die nicht mindestens das Schwimmabzeichen in Bronze besitzen, dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Nichtschwimmerbereiches des Naturfreibades benutzen. Die Verwendung von Schwimmhilfen ist in diesem Bereich gestattet und das Tragen von Schwimmflügeln ist zwingend erforderlich.
- Die Benutzung der Wibits bzw. der Wassertrampoline ist nur von Schwimmer/innen mit mindestens dem Schwimmabzeichen in Bronze und Erfahrung beim Schwimmen in Naturgewässer gestattet.
- Das Springen vom Beckenrand am Aufsichtsturm ist verboten.
- Das Springen von den Wibits und Wassertrampolinen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person ins Wasser springt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder – werfen anderer Personen im gesamten Wasserbereich, sowie das Unterschwimmen des Springbereiches (Wibits, Trampoline) sind untersagt.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Der Aufenthalt im Naturfreibad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet (dies gilt auch Kleinkinder).
- Der gesamte Wasserbereich darf nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
- Die Verwendung von Seife, Shampoo, Einreibemitteln usw. außerhalb der Duschräume, sowie jegliche Verunreinigung des Wassers sind nicht gestattet.
- Die Duschräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Offene Feuerstellen (Grillen) sind im Naturfreibad nicht erlaubt. In Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Betreiber, kann der Grillplatz neben dem Wintergarten benutzt werden.
- Behälter aus Glas (Flaschen, Gläser usw.) dürfen im Naturfreibad nicht benutzt werden.
- Den Badegästen ist es untersagt
o Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte usw. zu benutzen.
o Tiere mitzubringen.
o Waffen oder waffenähnliche Produkte mitzuführen. - Die Wechselkabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden. Damen und Herren sind getrennt und dürfen gegenseitig nicht benutzt werden.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- Die Benutzung von Schwimmflossen, Schnorchelgeräten und Taucherbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Benutzung von Stand-Up-Paddlings, Schlauchbooten und Schwimmbrettern ist im gesamten Naturfreibad verboten.
- Bei Ertrinkungsgefahr, Unglücks- und Notfällen ist jeder Mensch dazu verpflichtet Erste Hilfe zu leisten und/oder Rettungshilfe zu holen. Unfälle sind umgehend der Vorstandschaft zu melden.
- Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Naturfreibad nur mit besonderer Zustimmung durch das Freibadpersonal gestattet.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden vom Freibadpersonal gern entgegengenommen, denn sie helfen, die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Es steht allen Badegästen frei, sich auch mündlich oder schriftlich an die Vorstandschaft zu wenden.